Vollmachten und Verfügungen
Haben Sie Vorstellungen von Ihrer eigenen Beerdigung?
Reden Sie mit Ihren Familienmitglieder, Freunden und Bekannten über Ihre Beerdigung und machen Sie in Ihrem Umfeld Ihre individuelle Bestattung zu einem natürlichen Thema.
Legen Sie eine Mappe an mit Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen für eine Beerdigung.
Hinterlegen Sie diese Mappe an einem für alle bekannten Ort.
Geben Sie Personen Ihres Vertrauens konkrete Hinweise.
Vorsorge heißt, sich frühzeitig mit vielen Informationen zu versorgen.
Erst, wenn wirklich niemand sich in Ihrem Umfeld persönlich um Ihre Bestattung kümmern möchte, machen Sie einen Vorsorge Vertrag.
Bei allen Fragen, die Sie zu diesem Thema haben, begleiten wir Sie.
(z. B. Testamentseröffnung, Beantragung eines Erbscheines, Abmeldung weiterer Sachversicherungen, Bankangelegenheiten, usw.).
Vorsorgevollmacht
Viele Menschen glauben, das im Ernstfall die Familie rechtswirksam für ein weiteres Familienmitglied handeln kann.
Das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person,
im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d.?h.,
er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.
Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches
Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.
Die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten findet sich in § 164 ff. BGB,
das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten (sog. Auftrag) in § 662 ff. BGB.
Quelle: wikipedia
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung weist der Patient seinen Bevollmächtigten, Betreuer und Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen vorzunehmen oder zu unterlassen.
Die beste Patientenverfügung nutzt niemanden wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. Setzen Sie Ihre Familie oder Personen Ihres Vertrauens in Kenntnis wo die Verfügung hinterlegt ist.
Sie können auch Kopien der Patientenverfügung bei Ihrem Anwalt oder Arzt hinterlegen.
Die Verfügung muss in schriftlicher Form mit Ort und Datum versehen vorliegen. Die handschriftliche Form ist nicht vorgeschrieben, die eigenhändige Unterschrift ist jedoch zwingend notwendig.
Wenn Sie eine Person ihres Vertrauens zum Bevollmächtigten ernennen möchten, muss diese Person klar benannt werden und dieses mit seiner eigenen Unterschrift bestätigen.
Legen Sie fest das diese Person entscheidungsberechtigt und vertretungsberechtigt ist. Dadurch sind Pfleger und Ärzte der Schweigepflicht dieser Person gegenüber entbunden.
Setzen Sie sich mit dem Thema ernsthaft auseinander.
Sie können Formulare nutzen die vielfacher Form im Internet existieren.
Die Patientenverfügung kann aber auch handschriftlich sein.
Formulieren Sie deutlich welche medizinischen Maßnahmen für Sie in Frage kommen.
Schließen Sie Maßnahmen die Sie nicht wünschen deutlich aus.
Begründen Sie diese Entscheidungen. Erklären Sie das sie über die Folgen eines Abbruchs der Behandlung informiert sind.
Halten Sie Rücksprache mit dem Arzt ihres Vertrauens. Erwähnen Sie die Aussprache mit Ihrem Arzt auch in der Patientenverfügung.
Lassen Sie Zeugen unterschreiben die Bestätigen können, das sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind. Diese Zeugen dürfen aber nicht Ihre Bevollmächtigten sein.
Zu dem jetzigen Zeitpunkt ist eine notarielle Beglaubigung nicht notwendig.
Die Patientenverfügung muss momentan nach deutschem Recht nicht notariell beglaubigt werden.
Erneuern Sie die Unterschriften auf der Patientenverfügung in kürzeren Abständen.Damit ist gewährleistet , das die Patientenverfügung auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt Ihren Willen entspricht.
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird (§ 1896 BGB).
Quelle: wikipedia
Legen Sie rechtzeitig fest wer Ihr Betreuer im Ernstfall werden soll. Sie können aber auch festlegen wer auf keinen Fall Betreuer werden soll. Beides ist für das Vormundschaftsgericht bindend.
- Die Verfügung muss schriftlich verfasst werden.
- Unterzeichnen Sie mit Vor- und Nachnamen, Ort und Datum.
- Lassen Sie sich Ihre Verfügung von einem Zeugen unterzeichnen. Er bestätigt damit das Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind.
- Eine notarielle Beglaubigung brauch Sie nicht.
- Aktualisieren Sie die Unterschriften in nicht zu langen Abständen.
Erbfolge
In Deutschland gibt es die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, die Verwandten des Verstorbenen sowie der Ehepartner sind erbberechtigt.
Hinterlässt der Verstorbene jedoch Kinder bzw. Enkelkinder, sind andere Verwandte vom gesetzlichen Erbe ausgeschlossen.
In den Fällen in denen die gesetzliche Erbfolge nicht gewollt ist, brauchen Sie ein Testament.
Testament
Ein Testament muss handschriftlich geschrieben sein. Versehen mit Vor – und Nachnamen, dem Ort und dem Datum.
Hinterlegen Sie das Testament beim Nachlassgericht um sicherzugehen das Ihr Testament auch gefunden wird.