erforderliche Papiere

Papiere

Die Todesbescheinigung

Wenn ein Angehöriger zuhause gestorben ist und nicht im Krankenhaus, muss ein Arzt gerufen werden. Der Verstorbene wird vom Arzt untersucht um den Zeitpunkt und die Todesursache festzustellen.
Bestätigt der Arzt eine natürliche Todesursache, wird die Todesbescheinigung ausgestellt.
Die Todesbescheinigung benötigen Sie um den Todesfall beim Standesamt anzuzeigen.dieses kann auch vom Bestatter übernommen werden.
Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, Pflege- oder Altersheim, übernimmt in der Regel der Träger diese Formalitäten.

Ist die Todesbescheinigung ausgestellt, kann der Leichnam zur Feuerbestattung oder Erdbestattung freigegeben werden.

Möchten Sie sich von Ihren verstorbenen Angehörigen in vertrauter Umgebung verabschieden, können Sie den Verstorbenen bis 36 Stunden im Hause aufbahren.Es empiehlt sich die Hilfe des Bestatters in Anspruch zu nehmen.

Anschließend wird der Leichnam vom Bestatter Ihres Vertrauens in eine Leichenhalle überführt.

Die Sterbeurkunde

Gehen Sie mit der Todesbescheinigung zum Standesamt um die Sterbeurkunde zu beantragen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Das sollte spätestens am folgenden Werktag geschehen.Dieser Weg kann Ihnen vom Bestatter abgenommen werden.

Mit der Sterbeurkunde stellen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder der Testamentseröffnung beim Nachlassgericht.

Sie brauchen die Sterbeurkunde aber auch um den Todesfall bei Krankenkassen und dem Rententräger zu melden.

Auch wenn Sie Konten auflösen möchten benötigen Sie eine Sterbeurkunde.

Die Kosten unterscheiden sich bundesweit von einander.
In Sachsen-Anhalt belaufen sich die Kosten momentan auf:

  • die erste Sterbeurkunde 10,00 Euro
  • weitere je 5,00 Euro regional unterschiedlich.

Zum Beantragen einer Sterbeurkunde durch den Bestatter, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • den Personalausweis des Verstorbenen
  • die Todesbescheinigung
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde. Sie kann beim Standesamt des Geburtsortes angefordert werden, falls keine mehr vorliegt. Es ist auch möglich das Familienbuch der Eltern vorzulegen.
  • bei Verheirateten die Heiratsurkunde, wenn die Eheschließung vor 1958 erfolgt ist. Sie kann beim Standesamt des Eheschließungsortes angefordert werden
  • eine aktuelle beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch, wenn die Eheschließung nach dem 1. Januar 1958 erfolgt ist
  • bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 1958 geschlossen wurde

Impressum

Bestattungen “Lilie” GmbH

Amtsgericht Dessau
Sitz: Stendal
Geschäftsführer: Jörg Weiser

St.-Nr.:114/107/07057
Handwerkskammer Halle

Kontakt

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