Wenn ein Angehöriger zuhause gestorben ist und nicht im Krankenhaus, muss ein Arzt gerufen werden. Der Verstorbene wird vom Arzt untersucht um den Zeitpunkt und die Todesursache festzustellen.
Bestätigt der Arzt eine natürliche Todesursache, wird die Todesbescheinigung ausgestellt.
Die Todesbescheinigung benötigen Sie um den Todesfall beim Standesamt anzuzeigen.dieses kann auch vom Bestatter übernommen werden.
Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, Pflege- oder Altersheim, übernimmt in der Regel der Träger diese Formalitäten.
Ist die Todesbescheinigung ausgestellt, kann der Leichnam zur Feuerbestattung oder Erdbestattung freigegeben werden.
Möchten Sie sich von Ihren verstorbenen Angehörigen in vertrauter Umgebung verabschieden, können Sie den Verstorbenen bis 36 Stunden im Hause aufbahren.Es empiehlt sich die Hilfe des Bestatters in Anspruch zu nehmen.
Anschließend wird der Leichnam vom Bestatter Ihres Vertrauens in eine Leichenhalle überführt.
Gehen Sie mit der Todesbescheinigung zum Standesamt um die Sterbeurkunde zu beantragen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Das sollte spätestens am folgenden Werktag geschehen.Dieser Weg kann Ihnen vom Bestatter abgenommen werden.
Mit der Sterbeurkunde stellen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder der Testamentseröffnung beim Nachlassgericht.
Sie brauchen die Sterbeurkunde aber auch um den Todesfall bei Krankenkassen und dem Rententräger zu melden.
Auch wenn Sie Konten auflösen möchten benötigen Sie eine Sterbeurkunde.
Die Kosten unterscheiden sich bundesweit von einander.
In Sachsen-Anhalt belaufen sich die Kosten momentan auf:
Zum Beantragen einer Sterbeurkunde durch den Bestatter, benötigen wir folgende Unterlagen: